Symposium an der UniversitÀt Bayreuth, 12.-13.07.2013
"Naturrecht oder Privileg â BĂŒndel oder Gut? â Die BegrĂŒndung des geistigen Eigentums im modernen Verfassungsstaat" â dazu fand am 12. und 13. Juli 2013 an der UniversitĂ€t Bayreuth ein Symposium statt. Wie dieser Titel bereits erwarten lieĂ, umfassten die BeitrĂ€ge der Vortragenden eine groĂe Bandbreite von Themengebieten. Ziel der Tagung war es, sich dem Thema von verschiedenen Standpunkten aus zu nĂ€hern. Das Geistige Eigentum mit seinen verschiedenen Schnittstellen zu anderen Wissenschaftsbereichen sollte aus interdisziplinĂ€ren Perspektiven beleuchtet werden. Dazu wurden elf Vortragende aus Deutschland, der Schweiz und GroĂbritannien eingeladen, die mit ihren BeitrĂ€gen zum einen die rechtshistorischen, rechtsphilosophischen und verfassungstheoretischen Grundlagen des Geistigen Eigentums beleuchteten und zum anderen konkrete Fragestellungen aus diesen Bereichen erörterten.
Das Symposium fand unter der organisatorischen Leitung von Akad. Rat Dr. Michael Goldhammer (Bayreuth) und Prof. Dr. Michael GrĂŒnberger, LL.M. (NYU) (Bayreuth) statt. Die Tagung ist Ausdruck des Stellenwerts des âGeistigen Eigentumsâ in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung und Forschung an der UniversitĂ€t Bayreuth, da diesem Themenbereich mit der Einrichtung des Graduiertenkollegs âGeistiges Eigentum und Gemeinfreiheitâ sowie einem Schwerpunktbereich schon seit Jahren besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. An den beiden Tagen kamen Wissenschaftler aus den Bereichen der Rechtwissenschaft, Literatur- und Kulturwissenschaften, Philosophie, Soziologie und Geschichtswissenschaften zusammen, die in einem solchen Rahmen bisher kaum Gelegenheit zum Austausch hatten.
Nach einleitenden Worten durch die Organisatoren wurde der Vormittag des ersten Tages inhaltlich mit einer EinfĂŒhrung in den Themenkomplex durch einen Vortrag von Prof. Dr. Diethelm Klippel (Bayreuth) mit dem Thema âPrivileg, Geistiges Eigentum und Naturrecht in rechtshistorischer Perspektiveâ eröffnet. Dem folgte ein Beitrag von Prof. Dr. Hannes Siegrist (Leipzig), der die Entwicklung der Rechte des Geistigen Eigentums aus soziologischer und wirtschaftshistorischer Sicht unter dem Titel âThesen zur Propertisierung und De-Propertisierung in der modernen Kulturâ erörterte. AnschlieĂend stellte Prof. Dr. Elisabeth Weisser-Lohmann (Hagen/Duisburg-Essen) mit ihrem Vortrag âZur Frage der SchutzwĂŒrdigkeit geistigen Eigentums: Der Beitrag von Locke und Kantâ ob und wie die deren Philosophie zur Rechtfertigung des Geistigen Eigentums fruchtbar gemacht werden kann.
Der Nachmittag begann mit dem Beitrag âThe Elusive ,Objectsâ of Intellectual Propertyâ von Dr. Laura Biron (Cambridge), die sich dem Geistigen Eigentum aus einer ontologischen Perspektive nĂ€herte. Danach hielt lic. jur. Raffael HĂ€cki (Bern) einen Vortrag mit dem Titel âRechtsphilosophische BegrĂŒndung der Patentierung genetischen Materialsâ, in welchem er einen Teilbereich seiner noch nicht abgeschlossenen Dissertation vorstellte und AusfĂŒhrungen zu den PatentbegrĂŒndungstheorien machte. AnschlieĂend trug Prof. Dr. Sophie-Charlotte Lenski (Konstanz) zum Thema âĂffentliches Kulturrecht und Urheberrecht als wechselseitige Auffangordnungâ vor. Sie konzipierte darin das Urheberrecht als zivilrechtliche KomplementĂ€rerscheinung zum öffentlichen Kulturrechts. Der letzte Beitrag des Tages stammte von Akad. Rat Dr. Hannes Beyerbach (Passau) und behandelte unter dem Titel âDer Gesetzgeber und das Geistige Eigentumâ verfassungstheoretische Grundlagen des Geistigen Eigentums.
Der zweite Tag widmete sich sodann konkreteren Fragestellungen im Kontext des Tagungsthemas. Den Beginn machte Prof. Dr. Dr. Fabian Steinhauer (Weimar) mit dem Vortrag âDas Urheberrecht an Photographienâ, in dem er die kulturgeschichtliche und rechtssoziologische Entwicklung des Rechts an Fotografien skizzierte und in Bezug zu sonstigen Urheberrechten und dem Recht am eigenen Bild setzte. Danach erlĂ€uterte Wiss. Mit. Dr. Martin Otto (Hagen) unter dem Titel âDer Schutz des geistigen Eigentums in der Freien Stadt Danzig â ein vergessener deutscher ,Sonderwegâ?â die Geschichte des Danziger Gesetzes betreffend Erfindungen und Warenzeichen vom 14. Juli 1921 und zeigte dessen Ausnahmecharakter im Rahmen der Entwicklung der europĂ€ischen ImmaterialgĂŒterrechtsordnungen auf. Nach einer kurzen Kaffeepause stellte RegierungsrĂ€tin Dr. Kathrin BĂŒnnigmann (DĂŒsseldorf) in ihrem Vortrag âWem gehört der ,Sonnenhutâ? â Lebensgeschichten in Romanen zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheitâ das Spannungsfeld zwischen der Kunstfreiheit von Schriftstellern aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht realer Vorbilder von Romanfiguren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar. Den Schlusspunkt setzte Wiss. Mit. Thomas Hartmann (MPI MĂŒnchen) mit seinem Beitrag âForschungsdaten: nicht lĂ€nger ein urheberrechtliches Nullum?â, in welchem er die bisherigen Ergebnisse seiner im Arbeitsprozess befindlichen Dissertation vorstellte und sich mit der Frage auseinandersetzte, inwieweit ein urheberpersönlichkeitsrechtlicher Schutz von Forschungsdaten möglich bzw. erstrebenswert ist.
Das breite thematische Spektrum der VortrĂ€ge fĂŒhrte im Plenum, in den Pausen und beim gemeinsamen Abendessen zu einem intensiven interdisziplinĂ€ren Austausch und zu angeregten GesprĂ€chen. Dabei war die von der organisatorischen Leitung beabsichtigte Einladung und Einbeziehung von Wissenschaftlern aus verschiedenen wissenschaftlichen Entwicklungsstadien der Diskussionskultur sehr förderlich. Das Symposion hat gezeigt, dass ein interdisziplinĂ€rer Austausch ĂŒber die Grundlagenfragen des Geistigen Eigentums dringend notwendig ist. Zugleich demonstrierte es, dass es gerade die Grundlagendisziplinen in den Rechtswissenschaften sind, die diesen Austausch fördern und erleichtern.
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